Bildungsurlaub in Niedersachsen
Auf einen Blick
Wieviel?
- 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren auch im Rükgriff auf das abgelaufene Jahr
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- keine Beamte
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche und Allgemeine Weiterbildung
- Schulungen für das Ehrenamt
- Mindestdauer 5 Tage, davon 3 Tage en bloc, am An- und Abreisetag je mindestens 4 Ustd.
- täglich 6 Zeitstd.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn
Einschränkungen
- Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf max. 50 % der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt
Tipps & Hinweise
"Bildungsurlaub - das Wichtigste auf einen Blick"
(Website der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung)
Anerkannte Seminare
In Niedersachsen anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf der Bildungsurlaub.de anzeigen
Rechtsgrundlagen in Niedersachsen
Niedersächsisches Bildungsurlaubs-Gesetz
Fassung vom 25. Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999
Verordnung
Vom 26. März 1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.04.1997
Zuständiges Ministerium
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9 (Postfach 261)
30002 Hannover
Tel.: (0511) 12 00
Fax: (0511) 120 26 11
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstr. 18
30161 Hannover
Tel.: (0511) 300 330 330
FAX: (0511) 30 03 30 81
Ansprechpartner