Baden-Württemberg kann jetzt auch Bildungsurlaub

Nun sind es 13 Bundesländer mit dem Recht auf Bildungsurlaub: Am 11. März 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein „Bildungszeitgesetz“ beschlossen, das in seinen Grundzügen den Standards entspricht, die auch in den anderen Bundesländern mit Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gelten: bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung, möglich sind Themen aus der politischen und beruflichen Bildung sowie die Qualifizierung für Ehrenämter, Kleinbetriebe erfahren speziellen Schutz. Die Regelung soll im Juli in Kraft treten.

Rätselhafterweise dokumentiert die Website des Landtags bisher weder den Beschluss noch den Gesetztestext.

Nachtrag 16.3.: Inzwischen doch im Netz! und zwar unter dieser Adresse.

 

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