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Übertrag von Bildungsurlaub ins Folgejahr

Es scheint bzgl. des Nehmens von zusammengefasstem Bildungsurlaub aus 2 Jahren verschiedene Auslegungen zu geben. Bei manchen AG können dies 2 (thematisch und zeitlich) unterschiedliche Seminare sein. Bei anderen (u.a. meinem AG) müssen diese zeitlich direkt aneinander anschließend stattfinden, was so gut wie kaum angeboten wirde. Gibt es jemanden, der weiß, ob es eine gibt und wenn ja, was die offizelle Regelung in NRW besagt?


Name:Baxmann
Datum:08.11.2002 16:34


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Übertrag von Bildungsurlaub ins Folgejahr von Baxmann (08.11.2002)
 Re: Übertrag von Bildungsurlaub ins Folgejahr von Norbert Reichling (08.11.2002)


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