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Re: Bildungsurlaubstage erneut i. n. Jahr verschieben (Nordrhein-Westfalen)

Klingt pfiffig, das Gesetz gibt das aber so nicht her.
Es gibt 2 Varianten für einen Übertrag:
- bei Ablehnung durch den Arbeitgeber. Ist dem Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres die ihm zustehende Arbeitnehmerweiterbildung unter Berufung auf § 5 Abs. 2 abgelehnt worden, so ist der Anspruch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einmalig auf das folgende Kalenderjahr übertragen.
Der andere Fall: Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Das schließt Ihren Wunsch allerdings aus - Zusammenfassung ist nicht Splittung. Noch mehr Informationen zur Übertragung finden Sie in der Broschüre des DGB-Bildungswerks:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html />


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:04.01.2018 14:56


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Bildungsurlaubstage erneut i. n. Jahr verschieben (Nordrhein-Westfalen) von Garowe (04.01.2018)
 Re: Bildungsurlaubstage erneut i. n. Jahr verschieben (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (04.01.2018)


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