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Re: 10 Tage splitten? (Hessen)

Ihre Anfrage darf ich wie folgt beantworten:
Sofern Sie Ihren Anspruch aus 2017 form- und fristgerecht (schriftlich bis zum 31.12.2017) übertragen haben und Ihr Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Können Sie Ihren 10-tägigen Anspruch entweder für eine anerkannte 10tägiges Veranstaltung oder - wie von Ihnen erfragt - für zwei anerkannte 5tägige Seminare geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Deller

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Name:Brigitte Deller
Datum:10.01.2018 10:54


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10 Tage splitten? (Hessen) von Nadja (04.01.2018)
 Re: 10 Tage splitten? (Hessen) von Brigitte Deller (10.01.2018)
 Re: 10 Tage splitten? (Hessen) von Brigitte Deller (10.01.2018)


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