Ihre Anfrage darf ich wie folgt beantworten:
Sofern Sie Ihren Anspruch aus 2017 form- und fristgerecht (schriftlich bis zum 31.12.2017) übertragen haben und Ihr Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Können Sie Ihren 10-tägigen Anspruch entweder für eine anerkannte 10tägiges Veranstaltung oder - wie von Ihnen erfragt - für zwei anerkannte 5tägige Seminare geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Deller
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration