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Re: Bildungsurlaub in Malta (Nordrhein-Westfalen)

Der Arbeitgeber kann einen BU in Malta ablehnen - Sie haben als Arbeitnehmer in NRW keinen Rechtsanspruch darauf. Aber natürlich darf er Ihnen den Bildungsurlaub gewähren. Es wäre ein Entgegenkommen. Niemand könnte ihm das verbieten.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:12.03.2018 16:24


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Bildungsurlaub in Malta (Nordrhein-Westfalen) von Sebastian Reils (12.03.2018)
 Re: Bildungsurlaub in Malta (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (12.03.2018)


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