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Re: Bildungsurlaub berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen)

Abendveranstaltungen entsprechen nicht den Anforderungen an den Bildungsurlaub in NRW. Eintagesveranstaltungen auch nicht - es müssen entweder 3 Tage en bloc oder 5 einzelne Tage im Wochenabstand sein. Vom AwbG abweichende Zeitmodelle sind allerdings bei Kulanz des Arbeitgebers möglich.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:29.04.2018 16:08


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Bildungsurlaub berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen) von Isabel Gauger (23.04.2018)
 Re: Bildungsurlaub berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (29.04.2018)


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