Re: Personalabteilung verlangt Anerkennung d. Kurses (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Prinzip der Veranstalter-Anerkennung wurde Anfang dieses Jahrtausends in NRW eingeführt - und seitdem auch nicht wieder geändert. Ein schönes Beispiel für die begrenzte Halbwertzeit von Wissen - und ein starkes Argument für lebenslanges Lernen - auch von Arbeitgebern. Vielleicht mal ein Bildungsurlaub zum Thema Gesetzeslage? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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