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Anfrechnung des BU im letzten Jahr erfolgt sein? (Nordrhein-Westfalen)

Eigentlich wollte ich die 10 Tage Bildungsurlaub in diesem Jahr nehmen. Jetzt sagt mein Arbeitgeber aber, dass ich letztes Jahr die 5 Tage hätte übertragen lassen müssen und ihn dazu informieren hätten müssen. Und deswegen keine 10 Tage bekommen kann. Ist das vorgehen so korrekt? Es ist nur für nächstes Jahr möglich, was mir jetzt nicht passt. :-)
Würde mich über Feedback freuen!


Name:Karakus
Datum:07.05.2018 09:30


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Anfrechnung des BU im letzten Jahr erfolgt sein? (Nordrhein-Westfalen) von Karakus (07.05.2018)
 Re: Anfrechnung des BU im letzten Jahr erfolgt sein? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (07.05.2018)


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