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Re: Anfrechnung des BU im letzten Jahr erfolgt sein? (Nordrhein-Westfalen)

Tatsächlich muss die Übertragung des Bildungsurlaubs-Anspruch im laufenden Jahr angemeldet werden - in Ihrem Fall also 2017.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:07.05.2018 13:11


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Anfrechnung des BU im letzten Jahr erfolgt sein? (Nordrhein-Westfalen) von Karakus (07.05.2018)
 Re: Anfrechnung des BU im letzten Jahr erfolgt sein? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (07.05.2018)


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