Re: Anfrechnung des BU im letzten Jahr erfolgt sein? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tatsächlich muss die Übertragung des Bildungsurlaubs-Anspruch im laufenden Jahr angemeldet werden - in Ihrem Fall also 2017. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Re: Anfrechnung des BU im letzten Jahr erfolgt sein? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tatsächlich muss die Übertragung des Bildungsurlaubs-Anspruch im laufenden Jahr angemeldet werden - in Ihrem Fall also 2017. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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