Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Wo darf ich welches Seminar machen? (Nordrhein-Westfalen)

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ergibt sich aus dem Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Der Lernort, also wo das das Seminar stattfindet, ist in keinem der verschiedenen Länder-Gesetze auf das eigene Bundesland beschränkt. Allerdings hat NRW exklusiv einen 500km-Radius rund um seine Landesgrenzen gezoge: weiter als diese 500 km darf der Lernort nicht von NRW entfernt sein - außer, es ist eine EU-Institution vor Ort oder eine Gedenkstätte des Nazi-Terrors.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:08.06.2018 08:28


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Wo darf ich welches Seminar machen? (Nordrhein-Westfalen) von Olaf (07.06.2018)
 Re: Wo darf ich welches Seminar machen? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (08.06.2018)
  Re: Wo darf ich welches Seminar machen? (Nordrhein-Westfalen) von Olaf (08.06.2018)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog