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Re: Jugendtrainerschein (Nordrhein-Westfalen)

Es gibt dafür 2 Bedingungen in NRW: der Veranstalter muss nach dem AwbG anerkannt sein und die Veranstaltung in Form und Inhalt den Bedingungen des Bildungsurlaubsgesetzes entsprechen. Das bedeutet: Fragen Sie den Veranstalter, wenn er anerkannt ist, wird er das wissen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:12.07.2018 09:45


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Jugendtrainerschein (Nordrhein-Westfalen) von Daniel Bardelmeier (12.07.2018)
 Re: Jugendtrainerschein (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (12.07.2018)


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