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Re: Ablehnung Bildungsurlaub NRW durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

Der Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW ist gesetzlich geregelt. Aus dem Gesetz ergeben sich Pflichten und Rechte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber muss z.B. Ihren Antrag innerhalb einer Frist mit Begründung ablehnen - sonst gilt er als angenommen. Die Ablehnung darf sich nur auf Gründe, die Gesetz beschrieben sind, stützen. Zur mündlichen Begründung Ihres Arbeitgebers: ein Arbeitsvertrag kann natürlich ein gesetzliches Recht nicht aushebeln. Wenn Sie vom Pesronalrat keine Unterstützung erhalten, bleibt Ihnen letztlich nur die Möglichkeit, sich Hilfe durch enen Anwalt zu holen - oder klein beizugeben.


Name:Knut H.
Datum:25.07.2018 12:17


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Ablehnung Bildungsurlaub NRW durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Iris (25.07.2018)
 Re: Ablehnung Bildungsurlaub NRW durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Knut H. (25.07.2018)


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