Re: Ablehnung Bildungsurlaub NRW durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW ist gesetzlich geregelt. Aus dem Gesetz ergeben sich Pflichten und Rechte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Re: Ablehnung Bildungsurlaub NRW durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW ist gesetzlich geregelt. Aus dem Gesetz ergeben sich Pflichten und Rechte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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