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2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen)

Guten Tag,
da ich letztes Jahr keinen Bildungsurlaub genommen habe, habe ich mir die Woche (fünf Tage) auf das Jahr 2018 übertragen lassen.
Für 2018 stehen mir also 10 Tage Bildungsurlaub zu.
Fünf Tage habe ich bereits für einen Sprachkurs genommen. Nun ist noch eine Woche übrig.Hierzu habe ich zwei Fragen:
1.Muss ich zweite Woche (fünf Tage) thematisch zu der ersten Wochen passen ? Mit anderen Worten, muss es wieder ein Sprachkurs sein (andere Sprache oder gleiche Sprache?) oder darf es zum Beispiel auch ein Kurs wie dieser sein: "Das ABC des Arbeitsrechts" ?
2.Wenn ich die offenen fünf Tage in diesem Jahr nicht mehr nehme könnte ich diese dann wiederum in das Jahr 2019 übertragen lassen ?
Einen Betriebsrat hat unsere Firma nicht.
Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort. MfG Michael Krüger


Name:Michael Krüger
Datum:01.08.2018 15:04


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2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen) von Michael Krüger (01.08.2018)
 Re: 2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (02.08.2018)
  Re: 2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen) von Michael Krüger (02.08.2018)
   Re: 2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (06.08.2018)


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