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Re: 2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen)

Wenn Sie Ihren BU ins nächste Jahr verschieben wollen, ist das nur möglich zum Zweck der Zusammenfassung - das muss nicht zeitlich sein, aber es muss einen inhaltlichen Zusammenhang geben.
Zu Ihrer 2. Frage: wenn Sie den 2. Termin nicht nehmen können, weil der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nein sagt, dann wird der Anspruch laut Gesetz ins nächste Jahr übertragen. Ausführliche Infos dazu im Leitfaden des DGB-Bildungswerks NRW: http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.08.2018 10:11


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2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen) von Michael Krüger (01.08.2018)
 Re: 2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (02.08.2018)
  Re: 2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen) von Michael Krüger (02.08.2018)
   Re: 2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (06.08.2018)


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