Re: Ablehnung des Bildungsurlaubs durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Frage nach der Rechtsgrundlage zu einer Ablehnung stellt sich tatsächlich - allerdings sollte sie durch den Arbeitgeber beantwortet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Frage nach der Rechtsgrundlage zu einer Ablehnung stellt sich tatsächlich - allerdings sollte sie durch den Arbeitgeber beantwortet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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