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Re: Ablehnung des Bildungsurlaubs durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

Die Frage nach der Rechtsgrundlage zu einer Ablehnung stellt sich tatsächlich - allerdings sollte sie durch den Arbeitgeber beantwortet werden.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber einen Antrag innerhalb 3 Wochen bescheiden. Unterlässt er das, gilt das als Zustimmung - laut Gesetz.
Das Gesetz definiert auch, welche Ablehungsgründe möglich sind. Andere Gründe sind nicht zulässig.
Lediglich als Beamtin hätten Sie generell keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.08.2018 10:45


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 Re: Ablehnung des Bildungsurlaubs durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (02.08.2018)


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