Re: Mitarbeiter arbeitet in anderem Bundesland (Bayern) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entscheidend für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist der Standort des Arbeitsplatzes. Für in Berlin Berufstätige gilt das Bildungsurlaubsgesetz des Landes Berlin. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Re: Mitarbeiter arbeitet in anderem Bundesland (Bayern) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entscheidend für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist der Standort des Arbeitsplatzes. Für in Berlin Berufstätige gilt das Bildungsurlaubsgesetz des Landes Berlin. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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