Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub (Baden-Württemberg)

Bildungszeit kann nur für die Teilnahme an Veranstaltungen genommen werden, die in die reguläre Arbeitszeit der/des Beschäftigten fallen, da nur in diesen Fällen eine Freistellung von der Arbeit erforderlich ist. Arbeiten Sie also regulär nicht an den Samstagen, ist für die Teilnahme an den Samstags-Veranstaltung auch keine Freistellung erforderlich, somit die Inanspruchnahme von Bildungszeit nicht möglich.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen das aber natürlich freiwillig gewähren, denn Ihnen bleiben ja noch 2 Tage Restanspruch, die Sie sonst anderweitig verwenden können.


Name:Klaus
Datum:21.11.2018 11:11


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub (Baden-Württemberg) von Marco (14.11.2018)
 Re: Bildungsurlaub (Baden-Württemberg) von Klaus (21.11.2018)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog