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Welches Bundesland zählt bei Zeitarbeitern? (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,
ich bin im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt und störe mich an der schriftlich vorliegenden Aussage meines Arbeitgebers, dass ich mich für die Auswahl eines Bildungsurlaubs nach dem Bundesland zu richten habe, in dem ich gerade eingesetzt bin. Das ist zur Zeit ein anderes als das, in dem ich lebe und in dem auch mein Arbeitgeber seinen Hauptsitz sowie die für mich zuständige Betriebsstätte hat.

Das ist sehr ärgerlich aus 2 Gründen:
1. weil es die Planung massiv erschwert (ich bin ja quasi ständig auf Abruf bei Kunden eingesetzt, und es kann sein, dass zu dem Zeitpunkt des Seminars das Bundesland schon nicht mehr passt;
und
2. weil es mir unnötig hohe Fahrtkosten und Fahrzeiten auflastet: obwohl ich vor meiner Haustür passende Veranstaltungen finde, muss ich fast 100 km fahren, um entsprechende Veranstaltungen in Niedersachsen zu besuchen.

Das kann doch nicht korrekt sein?!

Aus dem NRW BildUrlG entnehme ich lediglich, dass nicht der Wohnort, sondern der Arbeitsort maßgeblich ist.
Eine ständige 1. Tätigkeitsstätte haben Zeitarbeitnehmer aber nach z.B. Steuerrichtlinien nicht, eben weil wir max. 18 Monate am selben Ort beschäftigt sind und währenddessen täglich abgerufen und an einem anderen Ort eingesetzt werden können.

Wo bekomme ich eine belastbare Aussage hierzu? Welche Behörde kann/muss mir dazu Auskunft geben?

Darüber hinaus danke für die informative Website - sie hilft mir sehr, meine Seminare zu finden.


Name:gbr
Datum:10.02.2019 22:11


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Welches Bundesland zählt bei Zeitarbeitern? (Nordrhein-Westfalen) von gbr (10.02.2019)
 Re: Welches Bundesland zählt bei Zeitarbeitern? (Nordrhein-Westfalen) von Tom Tegle (11.02.2019)


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