Re: Ablehnung: Bildungsurlaub für Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Ja, Ihr Arbeitgeber interpretiert die Bedingung des Gesetzes nach allgemeiner Zugänglichkeit sehr speziell. |
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Re: Ablehnung: Bildungsurlaub für Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Ja, Ihr Arbeitgeber interpretiert die Bedingung des Gesetzes nach allgemeiner Zugänglichkeit sehr speziell. |
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