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Re: Berechnung Bildungsurlaub bei Teilzeit 50 % (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Bei einer Teilzeitstelle entsteht der anteilige (an Ihrem Beispiel 50%) des Bildungsurlaubsanspruchs. Wenn es z.B. eine Halbtagesstelle ist mit 5 halben Tagen pro Woche, kann man einen normalen fünftägiges Seminar besuchen, dabei müsste dann jeweils ein halber Tag der persönlichen Zeit beigesteuert werden. Das Gesetz beschreibt keine Umrechnung von Ansprüchen auf ganze Seminartage u.ä. Ich würde versuchen, eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu suchen.


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