Re: Bildungsurlaub trotz Fortbildung? (Hessen) | ||
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Am besten lesen Sie mal im Gesetz den § 2 Abs. 2 nach (Link in der Infothek unter Hessen). Es gibt tatsächlich eine Einschränkung für den öffentlichen Dienst und unter bestimmten Umständen - die aber festgelegt sein müssen, auch sonst. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren BU ablehnt, muss er klar benennen können, worauf er das gründet. Das Gesetz nennt hier eine Rechtsvorschrift, ein Tarifvertrag o.ä. |
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