Neuer Beitrag
Re: Bildungsurlaub in Malta (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Der Arbeitgeber kann einen BU in Malta ablehnen - Sie haben als Arbeitnehmer in NRW keinen Rechtsanspruch darauf. Aber natürlich darf er Ihnen den Bildungsurlaub gewähren. Es wäre ein Entgegenkommen. Niemand könnte ihm das verbieten.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog