Re: Bildungsurlaub in Malta (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Arbeitgeber kann einen BU in Malta ablehnen - Sie haben als Arbeitnehmer in NRW keinen Rechtsanspruch darauf. Aber natürlich darf er Ihnen den Bildungsurlaub gewähren. Es wäre ein Entgegenkommen. Niemand könnte ihm das verbieten. |
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