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Re: Bildungsurlaub berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Abendveranstaltungen entsprechen nicht den Anforderungen an den Bildungsurlaub in NRW. Eintagesveranstaltungen auch nicht - es müssen entweder 3 Tage en bloc oder 5 einzelne Tage im Wochenabstand sein. Vom AwbG abweichende Zeitmodelle sind allerdings bei Kulanz des Arbeitgebers möglich.


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