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Bildungsurlaub in Prag (Nordrhein-Westfalen)

Name:J. Jakobs

Hallo,
nach § 9 AWbG NRW dürfen Veranstaltungen nicht mehr als 500 km entfernt von der Landesgrenze NRW stattfinden. Dies gilt nicht für Veranstaltungen an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen.

Ist eine Veranstaltung in Prag daher im Sinne des Gesetzes anzuerkennen? Prag ist weiter als 500 km entfernt. Als Ziel gibt das Seminar an: "Geschichte der Juden in Prag mit dem Schwerpunkt der NS-Zeit". Ist Prag in dieser Beziehung ein Gedächtnisort?

Beste Grüße
J. Jakobs


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