Re: Wo darf ich welches Seminar machen? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Anspruch auf Bildungsurlaub ergibt sich aus dem Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Der Lernort, also wo das das Seminar stattfindet, ist in keinem der verschiedenen Länder-Gesetze auf das eigene Bundesland beschränkt. Allerdings hat NRW exklusiv einen 500km-Radius rund um seine Landesgrenzen gezoge: weiter als diese 500 km darf der Lernort nicht von NRW entfernt sein - außer, es ist eine EU-Institution vor Ort oder eine Gedenkstätte des Nazi-Terrors. |
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