Neuer Beitrag
Re: Bescheinigung für den Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Der Veranstalter ist bei Bildungsurlaubs-Seminaren verpflichtet, eine Teilnahmebescheinigung auszustellen - sie dient Teilnehmer/innen als Beleg, auf den der Arbeitgeber auch einen Anspruch hat. Bescheinigt wird die Zeit der tatsächlichen Teilnahme - also nicht eventuelle Fehlzeiten.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog