Re: Bescheinigung für den Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Veranstalter ist bei Bildungsurlaubs-Seminaren verpflichtet, eine Teilnahmebescheinigung auszustellen - sie dient Teilnehmer/innen als Beleg, auf den der Arbeitgeber auch einen Anspruch hat. Bescheinigt wird die Zeit der tatsächlichen Teilnahme - also nicht eventuelle Fehlzeiten. |
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