Re: Jugendtrainerschein (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Es gibt dafür 2 Bedingungen in NRW: der Veranstalter muss nach dem AwbG anerkannt sein und die Veranstaltung in Form und Inhalt den Bedingungen des Bildungsurlaubsgesetzes entsprechen. Das bedeutet: Fragen Sie den Veranstalter, wenn er anerkannt ist, wird er das wissen. |
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