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Re: Intensivfahrschule 1-wöchig (Hessen)

Name:Brigitte Deller

Sehr geehrte Frau Franzi,

für den Erwerbe des Führerscheins besteht nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) kein Rechtsanspruch auf Freistellung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Deller

Wiesbaden, den 25.07.2018

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


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