Sehr geehrte Frau Franzi, für den Erwerbe des Führerscheins besteht nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) kein Rechtsanspruch auf Freistellung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Brigitte Deller Wiesbaden, den 25.07.2018 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration