Neuer Beitrag
Re: 2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Wenn Sie Ihren BU ins nächste Jahr verschieben wollen, ist das nur möglich zum Zweck der Zusammenfassung - das muss nicht zeitlich sein, aber es muss einen inhaltlichen Zusammenhang geben.
Zu Ihrer 2. Frage: wenn Sie den 2. Termin nicht nehmen können, weil der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nein sagt, dann wird der Anspruch laut Gesetz ins nächste Jahr übertragen. Ausführliche Infos dazu im Leitfaden des DGB-Bildungswerks NRW: http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog