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Re: AWbG § 9 (2) 5 Berechnung der Entfernung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Da das Gesetz ja kein Verkehrsmittel vorschreibt, dürfen Sie wohl die Luftlinie wählen. Hilfreich ist da die www.Luftlinie.org.
Nehmen Sie als Ausgangspunkt den Veranstaltungsort und schlagen einen Radius von 500 km. Der sollte dann irgendeine Grenzlinie von NRW erreichen.


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