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Re: 2.Woche thematisch gleich ?/Übertragung möglich? (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Im Gesetz selbst steht dazu nichts Detailliertes - am besten lesen Sie den entsprechenden Absatz im Leitfaden des DGB-Bildungswerks NRW, dort wird noch zusätzlich Bezug auf Urteile genommen:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html


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