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Re: Bildunsgurlaub bei einjähriger Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Anspruch auf Bildungsurlaub haben Sie auch im öffentlichen Dienst - solange Sie nicht Beamtin sind.
Voraussetzungen bei der Fortbildung sind die Anerkennung des Veranstalters nach dem AwbG und die formalen Bedingungen des Seminarteils: mind 3 Tage in Folge, 7 Ustd., mind aber 6 Ustd pro Tag. Bildungsurlaube, die Teil einer umfangreicheren Fortbildung sind, sind gängig in NRW.


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