Neuer Beitrag
Bildungsurlaub gestückelt (Nordrhein-Westfalen)

Name:Carla

Guten Tag,

ich möchte gerne eine Weiterbildung an einem Institut machen, welches als Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung gemäß § 10 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)anerkannt ist. Die Weiterbildung geht über 1 Jahr und die Seminare sind etwa 1x pro Monat von Freitag bis Sonntag oder von Donnerstag bis Sonntag. Rein faktisch arbeite ich jedoch nur von Montag bis Feitag, sodass ich am Wochenende keinen Bildungsurlaub benötige. Nun würde ich gerne wissen, ob ich den Bildungsurlaub auf verschiedene Seminare verteilen, d.h. stückeln, kann. Sollte dies nicht möglich sein, könnte ich meines Verständnisses nach nur maximal insgesamt 2 Tage Bildungsurlaub nehmen (einen Donnerstag und einen Freitag am Stück).

Über Antworten diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Carla


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog