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Re: Bildungsurlaub (Hessen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Ihr Bildungsurlaubsanspruch ergibt sich aus dem Bundesland, in dem Ihr Arbeitsplatz ist. Wo das Seminar stattfindet ist unerheblich. Wichtig ist aber, dass das Seminar in dem Land, in dem Sie arbeiten, anerkannt ist.
Tatsächlich gibt es im Hessischen Bildungsurlaubsgesetz einen "Queranerkennungsparagrafen". Anderswo anerkannte Bildungsurlaube gelten in Hessen als anerkannt, wenn die formalen Voarussetzungen erfüllt sind. Das betrifft insbesondere die in Hessen erforderlichen 8 Unterrichtsstunden pro Tag.
Mehr dazu auf den Infoseiten des Hessischen Ministeriums:
https://service.hessen.de/html/Anerkennung-durch-andere-Bundeslaender-8194.htm
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