Sehr geehrter Herr Blank,
die Ausführungen von Herrn Eul-Gombert sind soweit korrekt. Allerdings sind für die Freistellung nach der von Herrn Eul-Gombert genannten "Queranerkennung" weitere formale Voraussetzungen erforderlich. Informationen dazu finden Sie jedoch auf der von Herrn Eul-Gombert genannten Internetseite. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, bitte ich Sie, mir ggf. eine Rufnummer mitzuteilen unter der ich Sie vormittags erreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Deller
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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