Neuer Beitrag
Re: Firmen- & Wohnsitz in NRW; Vertriebler in 3 BL (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Grundsätzlich gilt das Bildungsurlaubsgesetz des Landes, in dem Sie arbeiten, oder der Arbeitsschwerpunkt liegt. Wenn sich das nicht festlegen lässt, kann der Sitz des Arbeitgebers herangezogen werden. Die freie Auswahl haben Sie leider nicht ;-)


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog