Neuer Beitrag
Re: Hamburg - Weiterbildung DGNB Consultant

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Anerkennung für einen Bildungsurlaub muss vom Veranstalter beantragt werden. Fragen Sie ihn enfach, ob für die Veranstaltung eine Anerkennung vorliegt, und wenn nicht, ob er sie beantragen würde. Wie es geht und welche Voaraussetzungen eine Veranstaltung erfüllen muss, steht hier: http://www.bildungsurlaub.de/infos_anerkennung-von-bildungsurlaub_70.html


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog