Re: Veranstalter in einem anderen Bundesland anerkannt (Nordrhein-Westfalen) | ||
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NRW kennt keine "Queranerkennung". Ausschließlich Veranstalter, die nach dem AwbG NRW anerkannt sind, können für ArbeitenhmerInnen in NRW Bildungsurlaub anbieten. Leider ist die Hürde für diese Anerkennung höher als in den meisten anderen Ländern. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber großzügig sein und die Anerkennung eines anderen Landes akzeptieren - das ist aber in sein Ermessen gestellt. |
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