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Re: Vermerk des Bildungsurlaub (Schleswig-Holstein)

Name:Harry H.

Wenn ich das Gesetz von SH richtig lese, haben Sie eigentlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Verblockung mit dem Folgejahr. Ihr Arbeitgeber müsste Ihnen das Vorziehen des 2020er Anspruchs gar nicht genehmigen. Wenn er es trotzdem tut, ist das ein freundliches Entgegenkommen. Das Ganze ist eine freiwillige Vereinbarung.


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