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Re: Bildungsurlaub berechnen (Niedersachsen)

Name:Tom Tegle

Das ist in den Bildungsurlaubsgesetzen meist nicht direkt geregelt. Aber es ist plausibel, wenn Sie die Urlaubsregelung auch für den Bildungsurlaub fordern. Wenn sich Ihr Arbeitgener darauf nicht einlässt, lassen Sie sich eine schriftlich Ablehung mit Begründung geben. Die können Sie dann von einem Anwalt prüfen lassn. Oder fragen Sie bei der Agentur für Erwachsenenbildung in Hannover nach.


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