Grundsätzlich gilt das Gesetz des Arbeitsplatzstandortes.
Die Bildungsurlaubsgesetze beschreiben nicht für jeden denkbaren Sonderfall konkrete Lösungen - obwohl das Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung ja so selten nicht ist. Ich habe von Fällen gehört, in denen bei wechselnden Arbeitsplätzen (wie z.B. in der Luftfahrt) andere praktikablere Lösungen gefunden, wir z.B. der Firmensitz.
In NRW gibt es keine Auskunftsstelle für Bildungsurlaub. Mögliche Ansprechpartner sind Betriebsrat oder Gewerkschaft. Oder ein Arbeitsrechtsanwalt. Das Problem des Lernortes können Sie u.U. damit lösen, dass Sie ein Seminar wählen, das heimatnah stattfindet. In NRW anerkannte BUs finden ja nicht automatisch auch in NRW statt.
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