![]() Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auf Grund verschiedener Punkte hab eich nun beschlossen meinen Vertrag im Januar auslaufen zu lassen, also auch keinen Verlängerungsvertrag anzunehmen. Jetzt habe ich Angst dies meinem Chef mitzuteilen, da ich befürchte, dass er mir den Bildungsurlaub dann auf den normalen Urlaub anrechnet, da das Ergebnis meiner Fortbildung ihm ja nichts mehr nützen wird. Frage ist jetzt, muss ich damit rechnen, dass meine chef den Bildungsurlaub rückgängig macht, bzw. ihn auf meinen Erholungsurlaub anrechnet? Absagen kann ich das Seminar auch nicht mehr, da bereits Gebühren anfallen... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) 