![]() ![]() Re: Übertragung Bildungsurlaub (Hessen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es können nur insgesamt maximal 5 Tage übertragen werden. Dann hat man 10 Tage in einem Jahr (5+5). Das bedeutet wiederum alle 2 Jahre 10 Tage Bildungsurlaub oder jedes Jahr 5 Tage. Die 5 Tage aus 2008 sind in 2009 verfallen, wenn nicht genutzt. 5 Tage aus 2009 Übertragung in 2010 bedeutet 10 Tage in 2010. Es werden immer 5 Tage aus dem Vorjahr übertragen und dann auch genutzt. Die 5 Tage aus dem aktuellem Jahr werden auf das Folgejahr übertragen. Usw. Das alles nur nach formloser Information des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||




Neue Beiträge - max 3 Tage)
Re: Übertragung Bildungsurlaub (Hessen)