![]() ![]() Re: Übertrag Bildungsurlaub abgelehnt (NRW) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
§3 Abs. 1 sagt ausdrücklich, dass der Anspruch von 2 Jahren zusammengelegt werden kann. Wichtig ist dann eben, dass eine zusammenhängendes Seminar (10-Tage) genommen wird. Ihr Arbeitgeber weist auf eine Regelung hin, die für Sie tatsächlich nicht zutrifft. Aber diese Regelung ist nicht aussschließlich, sondern zusätzlich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||




Neue Beiträge - max 3 Tage)
Re: Übertrag Bildungsurlaub abgelehnt (NRW)