Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenRe: Bildungsurlaub Fachwirt (Nordrhein-Westfalen)

Das AWBG von NRW sagt: kein Bildungsurlaub für Prüfungen. Auch jede Form selbstorganisierten Lernens ist nicht mit dem AWBG vereinbar. Eine Freistellung erhalten Sie nur beim Besuch von anerkannten Seminaren.


Name:EG
Datum:24.02.2010 17:49


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Bildungsurlaub Fachwirt (Nordrhein-Westfalen) von Marc (17.02.2010)
 Re: Bildungsurlaub Fachwirt (Nordrhein-Westfalen) von EG (24.02.2010)

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