Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenGesetzlich festgelegte Weiterbildung (Baden-Württemberg)

In meinen Beruf sind laut gesetz 5 Weiterbildungstage vorgeschrieben.
Diese sind immer an Samstagen und Sonntagen. Mein Chef will aber keinen Ausgleich gewähren. Ist dies rechtens?

Grüße Ronny


Name:Löffler
Datum:12.03.2010 13:53


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Gesetzlich festgelegte Weiterbildung (Baden-Württemberg) von Löffler (12.03.2010)
 Re: Gesetzlich festgelegte Weiterbildung (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (18.03.2010)

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