![]() ![]() Re: Informationsfahrten des Bundespresseamtes (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bis zum letzten Jahr wäre es allerdings nicht möglich gewesen, denn das Bundespresseamt ist keine "staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung", wie es das AWBG forderte. Seit 2010 gibt es eine flexiblere Regelung: Veranstalter können die "Anerkennung nach dem AWBG" bei der zuständigen Bezirksregierung beantragen. Dann können deren Veranstaltungen - wenn sie die formalen Kriterien wie Dauer und Inhalte erfüllen - als Bildunsgurlaub durchgeführt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Re: Informationsfahrten des Bundespresseamtes (Nordrhein-Westfalen)