![]() ![]() Re: Folge einer Gleichwohlerklärung (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine Gleichwohlerklärung ist nur sinnvoll, wenn Sie sicher sind, dass Sie vor Gericht "gute Karten" haben. Falls Ihr Arbeitrgeber keinen offensichtlichen Formfehler begangen hat, ist eine arbeitsrechtliche Einschätzung sinnvoll. Im ersten Schritt kann Ihnen dabei der Betriebsrat behilflich sein, danach empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Re: Folge einer Gleichwohlerklärung (Nordrhein-Westfalen)