![]() ![]() Re: Zusammenlegung BU bei Schichtgängern (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vielleicht lassen sich diese Fragen mit Ihrem Arbeitgeber selbst konfliktfrei klären - der Versuch ist es wert, schließlich kann auch ihm nicht an einem Verstoß gegen Arbeitszeitregelungen gelegen sein. Und natürlich darf der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden. Der Betriebsrat kann hier wahrscheinlich auch Unterstützung bieten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Re: Zusammenlegung BU bei Schichtgängern (Nordrhein-Westfalen)